Commons:Freedom of Panorama 2015/Gesprächsthemen

From Wikimedia Commons, the free media repository
Jump to navigation Jump to search
This page is a translated version of a page Commons:Freedom of Panorama 2015/Talking points and the translation is 100% complete. Changes to the translation template, respectively the source language can be submitted through Commons:Freedom of Panorama 2015/Talking points and have to be approved by a translation administrator.

Panoramafreiheit

Die Panoramafreiheit, also das Recht Photos von Gebäuden und Skulpturen auf öffentlichem Gelände ohne vorherige Zustimmung des Urhebers zu veröffentlichen, gibt es in vielen, aber nicht allen europäischen Ländern. In den EU-Ländern, in denen es Panoramafreiheit gibt, gibt es unterschiedliche Bestimmungen.

Hauptargumente:

  • 28 verschiedene Versionen der Panoramafreiheit verursachen rechtliche Unsicherheiten und Risiken und behindern so Kreativität und Innovation.
  • Es liegen drei Studien über die Implementierung vor, die alle zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen.
  • Das Recht, im öffentlichen Raum aufgenommene Bilder zu verwenden, ist Teil der Redefreiheit.
  • Es ist nahezu unmöglich und lästig, die Nutzung solcher Bilder zu überwachen. Das Beibehalten unpraktischer und weitestgehend nicht anwendbarer Regelungen führt zu wirkungslosen Rechtsvorschriften und hohen Transaktionskosten.
  • Eine einheitliche Regelung der Panoramafreiheit in Europa würde weniger Transaktionskosten verursachen (Wikipedia-Mitarbeiter, Photographen, kleine Herausgeber, Blogger, Online-Medien)

Antworten auf häufige Gegenargumente

  • Aber Sie versuchen, dem Urheber die Entscheidungsfreiheit, was er/sie mit ihrem Werk macht, wegzunehmen!
    • Der Urheber hat die aktive Entscheidung getroffen, dass sein/ihr Werk Teil des öffentlichen Raumes wurde. Es war nicht so, dass der öffentliche Raum in das Büro oder um das Werk des Künstlers Einzug gehalten hätte.
  • Es ist okay, wenn jemand Bilder für private Zwecke anfertigt, aber ich möchte nicht, dass ein Großunternehmen meine Arbeit verwendet, ohne mich vorher zu fragen. Ausschließlich nichtkommerzielle Benutzung soll erlaubt sein.
    • Die Begriffe nicht-kommerziell/ kommerziell sind mehrdeutige Rechtsbegriffe, ganz besonders im Online-Bereich. Das wäre eine Grauzone und würde folglich zu rechtlicher Unsicherheit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen führen.
    • Das Posten eines Bildes auf einem Dienst, der Werbung beinhaltet (wie Facebook oder Instagram), kann in einigen Kontexten als kommerzielle Nutzung betrachtet werden - ein Selfie vor dem Eiffelturm in der Nacht oder vor der Louvre-Pyramide sollte bei diesen Gebäuden kein Problem mit dem Urheberrecht darstellen.
    • Viele Bildungsinstitutionen und Kurse sind nicht vollständig durch öffentliche Gelder finanziert, was sie zu kommerziellen Gewerbebetrieben macht. Wir wollen diese nicht ausschließen.
    • Selbst ein nichtkommerzielles Projekt wie die Wikipedia könnte aufgefasst werden, auch eine kommerzielle Seite zu haben. Andere Verwendungen online, etwa Blogger, welche ihre Serverkosten durch Werbung decken, könnten sehr wohl als kommerziell angesehen werden.
  • Was passiert, wenn eine Nationalisten- oder Rassistengruppe meine Arbeit für ihre Propaganda missbrauchen?
    • Die Panoramafreiheit schränkt die Urheberpersönlichkeitsrechte nicht ein.
  • Denken Sie nicht, dass Urhebern eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit zusteht?
    • Unter den sieben EU-Ländern in denen Architekten und bildende Künstler das größte Einkommen haben, sind sechs mit vollständiger und uneingeschränkter Panoramafreiheit. Ausnahme ist Luxemburg.
    • Die Verwertungsgesellschaften Bildender Künstler würden nicht signifikant mehr Geld erhalten; da viele der Kunstwerke in Parks, Galerien und zeitlich begrenzten öffentlichen Ausstellungen untergebracht und damit nicht von der Panoramafreiheit betroffen wären.

Information des öffentlichen Sektors

Öffentliche Werke werden durch die Öffentlichkeit finanziert und gehören dieser. Das ist nicht nur ein faires Prinzip, sondern wirkt sich auch positiv auf Demokratie, Zivilgesellschaft und wirtschaftliches Wachstum aus. Werke, die durch die Öffentlichkeit erbracht werden, unterscheiden sich von anderen in mehreren Aspekten:

Hauptargumente:

  • Urheberrecht soll einen Anreiz für Kreativität bieten. Für Regierungsarbeit ist dieser Anreiz unnötig.
  • Die Schöpfung solcher Werke wurde bereits durch die Öffentlichkeit bezahlt; sie sollten der Öffentlichkeit daher auch zur Verwendung und Wiederverwendung verfügbar sein.
  • Urheberrechtsschutz wird manchmal missbraucht, um öffentliche Diskussion offizieller Dokumente zu verhindern.

Antworten auf häufige Gegenargumente:

  • Ich mache mir Sorgen, dass persönliche Daten anderer Leute gefährdet sein könnten.
    • Urheberrecht ist ein ökonomisches Werkzeug und keine Datenschutz-Einrichtung. Alle Datenschutzgesetze bleiben gültig, selbst für Inhalte, die nicht urheberrechtlich geschützt sind.
  • Die Regierung besitzt oft sensible Informationen, die geheim bleiben müssen.
    • Geheime Dokumente sind geheim. Werke der Regierung gemeinfrei zu machen hat mit Themen der Informationskontrolle nichts zu tun, weil es nur auf veröffentlichte Dokumente zutrifft.
  • In unserem Pressearchiv haben wir ein Foto von afrikanischen Kindern. Wir würden es gerne auf Commons hochladen, sorgen uns aber um die „kein Verbot kommerzieller Nutzung“-Richtlinie. Wir möchten nicht, dass diese Kinder für fremde Anzeigen oder Fundraiser verwendet werden.
    • Persönlichkeits- und moralische Rechte werden nicht verletzt, wenn Werke, die durch die Regierung produziert werden, gemeinfrei gemacht werden. Urheberrecht ist ein ökonomisches Werkzeug.
  • Öffentliche Einrichtungen sind oft unterfinanziert und verlassen sich auf Zusatzeinnahmen, um ihre Arbeit zu finanzieren.
    • Das Ziel des öffentlichen Dienstes ist es, der Öffentlichkeit zu dienen. Dieses Ziel sollte Vorrang haben.
  • Wenn alle öffentlich finanzierten Werke einfach verschenkt werden, wird es für Google/Facebook nur einfacher, Geld zu verdienen und den Markt weiter zu monopolisieren.
    • Große Firmen können es sich leisten, urheberrechtliche Fragen zu klären und Lizenz- und Transaktionsgebühren zu zahlen. Mittelständische Unternehmen, Start-Ups und Privatleuten hingegen haben oft nicht die Mittel dafür. Informationen des öffentlichen Sektors gemeinfrei zu machen, würde also die Wettbewerbsbedingungen ausgleichen.