Commons:Anonyme Werke

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Unter dem Begriff anonymes Werk versteht man ein Werk, dessen Urheber unbekannt ist, dessen Urheberschaft nicht bekannt gegeben wurde, oder das bewusst als anonym gekennzeichnet wurde. Aufgrund der Berner Konvention unterliegen alle neuen kreativen Arbeiten nach Maßgabe der örtlichen Gesetze automatisch dem Urheberrechtsschutz, auch dann, wenn sie ohne Informationen zur Autorenschaft oder mit Absicht unter einem Pseudonym (üblicherweise als anonymes Werk) veröffentlicht wurden. Anonyme Werke bringen bei der Beurteilung, ob ein Werk gemeinfrei ist, spezielle Gesichtspunkte mit sich. Links zu den für anonyme Werke maßgeblichen Regeln in einzelnen Ländern können unter Commons:Urheberrechtsregeln nach Gebiet gefunden werden.

Anonyme Werke unterscheiden sich von Situationen, wo Bilder im Internet oder anderswo nur eine Kennzeichnung, einen Herkunftshinweis oder eine andere angemessene Zuschreibung zum Urheber vermissen lassen. In dieser Situation sollten vermehrte Anstrengungen unternommen werden um den Namen des Urhebers zu ermitteln – zum Beispiel indem der Webseitenbetreuer kontaktiert wird oder indem die Metadaten der Datei analysiert werden. Siehe den Vergleich weiter unten.

Vergleich

In allen Fällen müssen detaillierte Informationen zur Autorenschaft bereitgestellt werden, wenn Bilder in die Commons hochgeladen werden, und Behauptungen zur Anonymität von Autorenschaften müssen durch Angabe verlässlicher Quellen verifizierbar sein.

Anonyme Werke

Ein anonymes Werk ist ein Werk, dass durch seinen Autor, der anonym bleiben möchte und das Werk entweder unter gar keinem Namen oder unter einem Pseudonym, das nicht einfach mit seinem Schöpfer in Verbindung gebracht werden kann, veröffentlicht hat (letzteres definiert nach US-amerikanischem Recht als "ein Werk, von dessen Kopien oder Tonaufnahmen keine natürliche Person als Autor identifiziert werden kann"). Die Regeln für die Dauer des Urheberrechtsschutzes ändern sich in diesen Fällen häufig. Wenn kein Autor bekannt ist, kann kein Todesdatum (sofern der Autor schon verstorben ist) angegeben werden. Deswegen umfasst der Urheberrechtsschutz in den meisten Fällen eine bestimmte Zeitspanne, die mit dem Datum der Erstveröffentlichung beginnt. Artikel 7.3 der Berner Konvention verlangt eine Schutzdauer von mindestens 50 Jahren für anonyme Werke gemessen ab dem Zeitpunkt, zu dem das Werk "in gesetzmäßiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich wurde", anstelle einer 50jährigen Schutzdauer nach dem Tod des Schöpfers.

Wenn ein Autor seine Identität nach der Veröffentlichung publik macht wird jedoch in den meisten Ländern automatisch die normale Schutzdauer gewährt, so als ob das Werk nie anonym veröffentlicht worden wäre. Jedoch gibt es nur Einzelfall-Rechtsurteile, die spezifizieren, was passieren könnte, wenn der Autor sich nach Ende der Schutzdauer offenbart.

Keine Information zum Autor

Werke, die nicht direkt einen Autor als Urheber angeben, sind nicht automatisch 'anonyme Werke'. Im Internet werden Bilder auf Webseiten häufig ohne Autorennachweis verwendet. In den meisten Fällen wurde das Bild durch einen Autor veröffentlicht, aber dann auf einer Webseite veröffentlicht, wo dieser nicht erwähnt wurde. Dem kann ein Versäumnis der Webseite zugrundeliegen, dass Autoren von Bildern nicht genannt werden, oder die Ursache kann im Verhältnis mit einer Organisation, die Bilder verbreitet, liegen. Beispielsweise kann eine Organisation Fotografien verbreiten, die sie unter ihrem Markennamen käuflich erworben hat, ohne dabei die individuellen beteiligten Fotografen zu erwähnen. Aus diesen Gründen ist es in der Regel nicht korrekt, einfach davon auszugehen, dass der Autor bewusst anonym bleiben wollte.

Situation nach Land

Wenn nicht anders festgelegt, kann angenommen werden, dass die meisten Länder die 50-Jahre-Regel der Berner Konvention anwenden.

Europäische Union

In den meisten Ländern der Europäischen Union gilt aufgrund der Vereinheitlichung des Urheberrechts dass ein anonymes Werk für 70 Jahre geschützt ist, gerechnet vom Tag an dem es veröffentlicht wurde (was oft dazu führt, dass anonyme Werke, die vor dem Jahr 1954 veröffentlicht wurden, als gemeinfrei angesehen werden können). Albanien, Andorra, Australien, Brasilien, Norwegen, und Paraguay verwenden ebenfalls die 70-Jahres-Regel.

Frankreich

Artikel L123-3 des Code de la propriété intellectuelle:

In Frankreich genießt ein anonymes Werk 70 Jahre Schutzdauer, gerechnet vom Beginn des Jahres nach dem es veröffentlicht wurde, und nicht vom Zeitpunkt der Erstveröffentlichung. Wenn sich der/die Autor(en) innerhalb der 70 Jahre nach Erstveröffentlichung zu erkennen geben, ändert sich die Schutzdauer und entspricht dann der von normal veröffentlichten Werken (mindestens 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers).

Wenn ein anonymes Werk nicht innerhalb der 70 Jahre nach seiner Schöpfung oder Erstellung veröffentlicht wurde, gilt eine Schutzdauer von 25 Jahren für seinen Eigentümer. Diese beginnt mit dem Jahr, das dem Zeitpunkt der Veröffentlichung folgt.

Kanada

Kanada verwendet eine 50-Jahre-Regel nach Veröffentlichung oder 75 nach Erschaffung, je nachdem, welcher Zeitraum früher zu Ende ist.

Indien

Anonyme Werke genießen in Indien 60 Jahre Schutzdauer, gerechnet vom Beginn des Kalenderjahres nach dem Jahr der Veröffentlichung (dies gilt für literarische, dramatische, musikalische oder künstlerische Werke, die anonym veröffentlicht werden, mit Ausnahme von Fotografien). Im Fall von fotografischen Werken bestehen die Schutzrechte für eine Zeitspanne von 50 Jahren, gerechnet vom Beginn des Kalenderjahres nach dem Jahr der Veröffentlichung. Quellennachweis: Copyright Act 1957 und The Copyright Amendment Act 2012.

Mongolei

Anonyme Werke sind 75 nach der Publikation geschützt.

Russland

Anonyme Werke sind für 70 Jahre nach der Veröffentlichung geschützt Siehe {{PD-Russia}} für weitere Informationen.

Vereinigtes Königreich

Wenn der Autor unbekannt ist, ist die grundsätzliche Zeitdauer, die zu beachten ist, 70 Jahre. Wenn das Werk einen unbekannten Autor hat und nach dem 30. August 1989 geschaffen wurde, läuft das Urheberrecht entweder 70 Jahre nach seiner Erschaffung ab oder, wenn das Werk in dieser Zeit veröffentlicht wird, 70 nach diesem Zeitpunkt. Wenn das Werk eine Fotografie mit einem unbekannten Autor ist, die vor dem 1. Juni 1957 aufgenommen wurde, läuft das Urheberrecht 70 Jahre danach ab oder, wenn das Werk in dieser Zeit veröffentlicht wird, 70 nach diesem Zeitpunkt. Wenn das Werk vor dem Jahr 1969 von einem unbekannten Autor geschaffen wurde, können verschiedene Szenarien entstehen:

  1. Wenn das Werk vor dem 30. August 1989 veröffentlicht wurde, erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung.
  2. Wenn das Werk unveröffentlicht ist und nach 1968 erstveröffentlicht wurde, erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung.
  3. Wenn das Werk unveröffentlicht ist und nie veröffentlicht wurde, erlischt das Urheberrecht zum Jahresende 2039.
  4. Wenn das Werk unveröffentlicht ist und vor dem Jahr 1969 erstveröffentlicht wurde, erlischt das Urheberrecht zum Jahresende 2039.

Vereinigte Staaten

Viele vor 1989 anonym und unter Pseudonym veröffentlichte Werke sind in den Vereinigten Staaten gemeinfrei – jedoch nur deswegen weil nach U.S.-amerikanischem Recht früher ein Urheberrechtsvermerk, eine Registrierung und eine Verlängerung erforderlich waren um einen Schutz zu erhalten bzw. aufrecht zu erhalten: Wenn ein Werk vor 1989 mit der Zustimmung des Autors aber ohne Urheberrechtsvermerk oder Urheberrechts-Registrierung veröffentlicht worden war, ging das Werk in den Vereinigten Staaten in die Gemeinfreiheit über. Anonymität schließt jedoch ein Urheberrecht nicht aus: Das Werk kann dann immer noch einen Urheberrechtsvermerk haben und in den Vereinigten Staaten als anonymes oder pseudonymes Werk registriert sein. Selbst wenn ein Werk als anonym oder pseudonym gekennzeichnet ist, ist es in den Vereinigten Staaten bei der Registrierung möglich, den realen Namen des Autors, sein Geburtsjahr und ggf. Todesjahr anzugeben oder nicht anzugeben. Daher kann es bei einem registrierten Werk möglich sein, das Todesjahr des Autors zu ermitteln, oder auch nicht.

Ein Werk, das nach 1904 geschaffen, aber nicht veröffentlicht und registriert wurde, kann dennoch Urheberrechte für die folgenden 120 Jahre beanspruchen, wenn der Autor unbekannt ist; unveröffentlichte Werke genießen Urheberrechtssschutz und benötigen keinen Urheberrechtshinweis oder eine Registrierung.

Für Werke, die im Jahr 1989 oder später veröffentlicht oder registriert wurden, besteht ein Urheberrechtsschutz für 95 Jahre nach Veröffentlichung oder 120 Jahre seit der Schaffung (die jeweils kürzere Zeitspanne).

Für Autorengemeinschaften gelten dieselben Regeln wie für anonyme und pseudonyme Autoren, deren Todesdatum nicht bestimmt werden kann.

Peru

Anonyme Werke sind 15 Jahre lang nach der Veröffentlichung vor 1980 nach dem Urheberrechtsgesetz von 1961 geschützt. Siehe {{PD-Peru-anonym}} für weitere Informationen.

Siehe auch