Commons:Urheberrechtsregeln nach Gebiet/Iran

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Diese Seite bietet einen Überblick zu den Urheberrechtsregeln des Iran, soweit sie für das Hochladen von Werken in Wikimedia Commons relevant sind. Beachte, dass jedes aus dem Iran stammendes Werk gemeinfrei, oder im Iran und den Vereinigten Staaten unter einer freien Lizenz erhältlich sein muss, bevor es in Wikimedia Commons hochgeladen werden kann. Wenn irgendwelche Zweifel über den Urheberrechtsschutz eines Werkes aus dem Iran bestehen, ziehe die relevanten gesetzlichen Bestimmungen zu Rate.

Geltende gesetzliche Bestimmungen

Im Jahr 2018 listete die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), eine Behörde der Vereinten Nationen, den Act for Protection of Authors, Composers and Artists Rights (Copyright Law) (Gesetz zum Schutz der Rechte von Autoren, Komponisten und Künstlern (Urheberrechtsgesetz)) aus dem Jahr 1970 als das wesentliche Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums auf, das durch die gesetzgebende Körperschaft Irans in Kraft gesetzt wurde.[1] Das Forschungszentrum des Islamischen Parlaments der Islamischen Republik Iran enthält den Text des Gesetzes in Farsi.[2] WIPO verfügt über den Text dieses Gesetzes in der WIPO Lex-Datenbank.[3]

Allgemeine Regeln

Nach dem 1970 Gesetz zum Schutz der Rechte von Autoren, Komponisten und Künstlern:

  • Werke, die unter das Urheberrecht fallen, wie literarische oder musikalische Werke, Gemälde, Designs und dekorative Schriften, architektonische Arbeiten und Gebäude, Teppichdesigns, Skulpturen und Fotografien sind in den folgenden Fällen gemeinfrei:
    • Der oder die Schöpfer sind vor mehr als 50 Jahren verstorben. (Überarbeitung von Artikel 12 - 22. August 2010)
    • Der oder die Schöpfer sind vor dem 22. August 1980 verstorben, für Werke deren Urheberrechtsschutz nach dem Gesetz aus dem Jahr 1970 vor dem 22. August 2010 abgelaufen ist.
      • Im Falle von Werken mit gemeinsamer Autorenschaft soll das Todesdatum des letzten überlebenden Autors alleine für die Berechnung der Zeitspanne des Schutzes maßgeblich sein.
  • „Artikel 16. In den folgenden Fällen gelten die finanziellen Autorenrechte für einen Zeitraum von 30 Jahren ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung oder öffentlichen Aufführung:
1. Fotografische oder filmkünstlerische Arbeiten.
2. In Fällen, in denen das Werk einer Rechtsperson gehört.“
„Finanzielle Rechte“ umfassen offenbar das Recht zur Veröffentlichung und das Recht, Lizenzgebühren zu erhalten.
Copyright notes

Copyright notes
Per U.S. Circ. 38a, the following countries are not participants in the Berne Convention or Welturheberrechtsabkommen and there is no presidential proclamation restoring U.S. copyright protection to works of these countries on the basis of reciprocal treatment of the works of U.S. nationals or domiciliaries:
  • East Timor, Eritrea, Ethiopia, Iran, Iraq, Marshall Islands, Palau, Somalia, Somaliland, and South Sudan.

As such, works published by citizens of these countries in these countries are usually not subject to copyright protection outside of these countries. Hence, such works may be in the public domain in most other countries worldwide.

However:

  • Works published in these countries by citizens or permanent residents of other countries that are signatories to the Berne Convention or any other treaty on copyright will still be protected in their home country and internationally as well as locally by local copyright law (if it exists).
  • Similarly, works published outside of these countries within 30 days of publication within these countries will also usually be subject to protection in the foreign country of publication. When works are subject to copyright outside of these countries, the term of such copyright protection may exceed the term of copyright inside them.
  • Unpublished works from these countries may be fully copyrighted.
  • A work from one of these countries may become copyrighted in the United States under the URAA if the work's home country enters a copyright treaty or agreement with the United States and the work is still under copyright in its home country.

Iran has enacted a copyright law which came into force on 12 January 1970 and communicated the official English translation to UNESCO on 20 April 1970.

Bilaterale Abkommen

Obwohl der Iran nicht Vertragspartei der genannten Übereinkommen ist, ist zu beachten, dass bilaterale Abkommen die Nutzung einschränken können. Z.B. das deutsch-iranische „Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien über den Schutz von Erfindungspatenten, Fabrik- oder Handelsmarken, von Handelsnamen und Mustern sowie von Werken der Kunst und Literatur“ von 1930 weiterhin in Kraft ist. Darin: „Die Hohen Vertragschließenden Teile verpflichten sich, um die vorbezeichneten Rechte zu schützen, geeignete Maßnahmen gegen jede Verletzung dieser Rechte zu treffen.“ Zu diesen Rechten gehören auch die Rechte in Bezug auf Kunst und Literatur („künstlerischen und literarischen Eigentums“). Daher ist in Deutschland das deutsche Schutzniveau anzuwenden.

Lizenzvorlagen

Abkürzung

Siehe auch: Commons:Lizenzvorlagen

  • {{PD-Iran}} – Urheberrecht an Fotografien und filmischen Werken gilt für 30 Jahre nach der Erstveröffentlichung oder Erstaufführung.

Währung

Siehe auch: Commons:Währung

  •  Nicht OK Für Münzen und Banknoten, die nach dem 21. März 1993 (aktuelles Jahr minus 31 Jahre) entworfen wurden

Nach dem 1970 Gesetz zum Schutz der Rechte von Autoren, Komponisten und Künstlern sind iranische Banknoten und Münzen, die nach dem 21. März 1993 entworfen wurden, urheberrechtlich geschützt und das Urheberrecht liegt bei der Iranischen Zentralbank.

  • OK Für Münzen und Banknoten, die vor dem 22. März 1993 (aktuelles Jahr minus 31 Jahre) entworfen wurden

Nach dem Gesetz zum Schutz der Rechte von Autoren, Komponisten und Künstlern werden iranische Banknoten und Münzen die vor dem 22. März 1994 entworfen wurden, nach Ablauf von 30 Jahren gemeinfrei, da „In den folgenden Fällen werden Bilder 30 Jahre nach dem Datum der Veröffentlichung oder öffentlichen Aufführung gemeinfrei (Artikel 16): In Fällen, in denen das Werk einer Rechtsperson gehört oder die Rechte daran einer Rechtsperson übertragen wurden.“ Iranische Banknoten und Münzen sind urheberrechtlich geschützt und das Urheberrecht liegt bei der Iranischen Zentralbank, die eine „Rechtsperson“ darstellt.

Bitte verwende {{Iranian currency}} für Banknoten/Münzen, die vor dem 22. März 1993 entworfen wurden.

Panoramafreiheit

Siehe auch: Commons:Panoramafreiheit

 Nicht OK Es gibt im Urheberrecht des Iran keine anzuwendende Bestimmung zur Panoramafreiheit. {{NoFoP-Iran}}

Nach Artikel 2 des iranischen Urheberrechtsgesetzes (am 1. Januar 1970 verabschiedet) sind architektonische Werke, Designs, Entwurfszeichnungen und Gebäude und bildhauerische Arbeiten jeden Typs urheberrechtlich geschützt.

Nach Artikel 12 des iranischen Urheberrechts sind solche Werke für eine Zeitspanne von 50 Jahren nach dem Tod ihres/ihrer Urheber(s) geschützt (Überarbeitung von Artikel 12 - 22. August 2010). Außerdem besitzt nach Artikel 13 der Auftraggeber für Werke, die in seinem Auftrag entstanden, für 30 Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Anfertigung das Urheberrecht. In den Fällen, in denen das Urheberrecht bei einer Rechtsperson liegt oder auf eine Rechtsperson übertragen wurde, wird das Werk 30 Jahre nach dem Veröffentlichungs- oder Aufführungsdatum gemeinfrei (Artikel 16).[2]

Briefmarken

Siehe auch: Commons:Briefmarken

: Alle Briefmarken, die vor dem 22. März 1994 ausgegeben wurden, sind gemeinfrei, da nach dem Gesetz zum Schutz der Rechte von Autoren, Komponisten und Künstlern iranische Briefmarken, die vor dem 22. März 1994 entworfen wurden, nach 30 Jahren gemeinfrei werden, wegen "In den folgenden Fällen werden Bilder nach 30 Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Veröffentlichung oder Aufführung gemeinfrei werden (Artikel 16): In Fällen, in denen das Urheberrecht einer Rechtsperson gehört, oder auf eine solche übertragen wurde." Iranische Briefmarken sind urheberrechtlich geschützt und das Urheberrecht gehört der Iranischen Post, die eine "Rechtsperson" darstellt. Verwende in diesen Fällen {{PD-Iran}}.

Schöpfungshöhe

Siehe auch: Commons:Schöpfungshöhe

 Nicht OK für die meisten Logos. Die Schöpfungshöhe, die für einen Urheberrechtsschutz im Iran erforderlich ist, scheint sehr niedrig zu sein.

Das Folgende ist für einen Urheberrechtsschutz registrierbar: „(...) Bilder, Zeichnungen, Designs, dekorative Schriften, (...) oder jedes dekorative oder erfinderische Werk, das in jedweder einfachen oder komplexen Weise produziert wurde“

Siehe auch

Zitate

  1. Iran Copyright and Related Rights (Neighboring Rights). WIPO: World Intellectual Property Organization (2018). Retrieved on 2018-11-08.
  2. a b قانون حمایت حقوق مؤلفان و مصنفان و هنرمندان (Act for Protection of Authors, Composers and Artists Rights) (in Farsi). Islamic Parliament Research Center Of The Islamic Republic of Iran.
  3. Act for Protection of Authors, Composers and Artists Rights (Copyright Law)[1], Iran, 1970
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