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Dieses Werk ist kein Gegenstand des Urheberrechts gemäß dem Gesetz der Abchasischen Republik 1227-с-XIV vom 16. Januar 2006 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Details).
Artikel 8. Werke, die nicht Gegenstand des Urheberrechts sind Nicht Gegenstand des Urheberrechts sind folgende Dokumente:
Vollständiger Text des Gesetzes: auf Russisch |
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Kommentar - Die Abchasische Republik ist ein selbsternannter Staat. Obwohl de facto unabhängig und teilweise anerkannt, wird sie von den meisten Ländern als Teil von Georgien betrachtet. Dennoch wird angenommen, dass der Autor mit der Urheberrechtslosigkeit dieses Werkes einverstanden ist.
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