Category talk:Reichsgesetzblatt (Germany)

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Bis 1919 gibt es auch ein k.u.k. Reichsgesetzblatt. Daher ist ein Zusatz erforderlich; der Name "Deutsches Reichsgesetzblatt" ist jedoch unzutreffend. Analog zur Lemmatisierung in den Schwesterprojekten sollten Unterkategorien bis 1919 nach dem Schema "Reichsgesetzblatt 19xx (Germany)" angelegt werden. Nach 1919 kann der Zusatz wegfallen. --Liondancer (talk) 05:21, 28 July 2008 (UTC)[reply]