File talk:Bild 23 Parkverbot, StVO 1956.jpg

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Das ist ein Parkverbotsschild, das historische Halteverbotsschild entspricht dem aktuellen Parkverbotsschild. --178.25.129.206 20:24, 4 January 2011 (UTC)[reply]

Jedenfalls gibt es begrifflich kein "aktuelles Parkverbot" in Deutschland (nur ein [absolutes] Haltverbot und ein eingeschränktes Haltverbot). Seinerzeit mag es jedoch "Parkverbot" gegeben zu haben, sh. de:Haltverbot; dabei ist das Parkverbot ein umgangssprachlicher Begriff für das Haltverbot. Wer jedoch im eingeschr. Haltverbot sein Fzg. länger als 3 Min. abstellt, der parkt auch (Legaldefinition) -- daher ist der Begriff wiederum mißverständlich. Ein Parken ist also unabhängig von der Beschilderung. --Mattes (talk) 20:58, 4 January 2011 (UTC)[reply]
Aber sicher doch: StVO §12, (2) und (3) - es gibt aber, das stimmt, kein zugehöriges Parkverbots-Schild mehr (seinerzeit hat es sowas gegeben); daher ist auch das P im Schild irreführend geworden --W.ewert (talk) 15:18, 25 February 2013 (UTC)[reply]