File talk:Massenproteste Georgien 1.jpg

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Zur Freigabe: Es wurde eindeutig vermerkt, dass es sich in allen drei Fällen um eine Freigabe unter Creative Commons Attribution Share Alike 2.0 handelt. Das wurde durch Verlinkungen belegt. Jeder kann die Bedingungen in englischer Sprache nachlesen.

Zum Recht am eigenen Bild: Es handelt es bei den Abgebildeten um relative Personen der Zeitgeschichte, die bei einem relevanten Ereignis für eine begrenzte Zeit im Blickpunkt der Öffentlichkeit standen. Die Wiedergabe und Abbildung dieser Personen ist grundsätzlich in dem Rahmen zulässig, insoweit sie durch die in Rede stehenden Ereignisse im öffentlichen Interesse stehen. (Horst Hartlieb: Handbuch des Film-, Fernseh- und Videorechts. 3., neubearbeitete und wesentlich erweiterte Auflage. C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, München 1995, S. 94) Irakli 11:59, 6. Jan. 2008 (CET)