File:Der Haussekretär Hrsg Carl Otto Berlin ca 1900 Seite 439.jpg

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Der Haussekretär  Template:Der Haussekretär
Author
Carl Otto
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Title
Der Haussekretär
Subtitle Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern.
Printer
Verlagsdruckerei "Merkur"
Description
Deutsch: Carl Otto (Hrsg.): Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern. Verlagsdruckerei „Merkur“ Berlin, Berlin ca. 1910, 672 Seiten

Vollständiger Titel des Buches: Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern zum praktischen Gebrauch und zur formvollendeten Anfertigung von Briefen in allen nur denkbaren Familienangelegenheiten, im Freundschafts-, Gesellschafts- und Liebesleben, von Glückwünschen, Einladungen, Eingaben an Fürsten, an Regierungs-, Polizei-, Schul-, Gewerbe-, Steuer- und Kommunalbehörden, Klagen und Schriftsätzen in Kriminal-, Steuer- , Privat-, Konkurs- und allen anderen Rechtssachen, von Testamenten, Kontrakten, Leih-, Kauf-, und Verkaufsverträgen, von Schriftsätzen in Militär-, Berufts-, Gewerbe- und Geldsachen, von Vorlagen zu Geschäftsbriefen aller Art, nebst angefügter Anleitungen zum Rechnen mit ganzen, Bruch-, und Dezimal-Zahlen, einem ausführlichen Ratgeber im Zins-, Wechsel-, und Scheckwesen, vielen Mustern zu Karten, Kartenbriefen, Postkarten, Telegrammen, Inseraten, zu Schriftstücken in den häufigsten Vereinsangelegenheiten, sowie einem Wörterbuch der Neuen Deutschen Rechtschreibung und einem Verzeichnis der gebräuchlisten Fremdwörter. Gesammelt und herausgegeben von Dr. Carl Otto unter Mitwirkung namhafter Schriftsteller, Juristen, Handelslehrer u. Gewerbetreibenden. Verlagsdruckerei "Merkur" Berlin SO. 16.; (Erscheinungsjahr WAHRSCHEINLICH um 1910: Indiz: auf S. 390 werden Zahlen der Volkszählung von 1905 erwähnt und Bevölkerungszahlen von Berlin 1908; die nächste Volkszählung war 1910; auf Seite 68 gibt es eine Liste von Europas Staatsoberhäuptern, was einem Spezialisten auch eine zeitliche Einordnung des Erscheinungsjahres ermöglichen könnte)

Es handelt sich um ein großes Handbuch für Musterbriefe und ein Nachschlagewerkt um 1900. Sehr amüsant, gestelztes Beamtendeutsch um 1900. Unter anderem Musterbriefe für Glückwünsche an den Thronfolger, Musterbriefe für Liebesbriefe, Beileidsbekundungen, Schriftstücke an und von Fürsten, sowie einem Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und ein kurzes Fremdwörterbuch. Druck von Hallberg und Büchting, Leipzig. Altdeutsche Schrift. Hardcover. Blindprägung. Es gibt auch spätere Drucke von 1913 und 1920 aus dem Verlag W. Herlet.
Language German
Publication date circa 1900
publication_date QS:P577,+1900-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Place of publication Berlin


TEXT:


(Verkehr mit Behörden und Gericht in gewerblichen Angelegenheiten.)
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Empfehlung der Ablegung der Gesellenprüfung.

(an einen älteren Lehrling.) Rotzenstein, den . . August 19 . . Mein lieber Johannes! über Deinen letzten Brief haben ich und Tante sich recht gefreut. Wir haben daraus ersehen, daß Du Deine Lehrzeit bei dem tüchtigen Meister Leim gut ausgenutzt hast und auf dem besten Wege bist, ein tüchtiges Glied unseres Handwerks zu werden. Unser Beruf braucht tüchtige Glieder, gerade in der Neuzeit, wo die überhandnehmende Großindustrie das Handwerk fortgesetzt herabzudrücken droht. Vor allem möchte ich Dir aber heute eine Sache wärmstens empfehlen. Dir und möglichst allen jungen Leuten, die jetzt zum Herbsttermin ihre drei- und vierjährige Lehrzeit beenden. In jedem Orte wird jetzt den Auslernenden Gelegenheit gegeben, sich der Gesellenprüfung zu unterziehen, wozu dringend zu raten ist, um nicht im späteren Leben empfindliche Nachteile zu erleiden; doch ist schließlich die Ablegung der Meisterprüfung davon abhängig. Die Lehrherren sind von der Behörde aufmerksam gemacht worden, daß sie verpflichtet sind, ihre Lehrlinge anzuhalten, sich nach Wlauf der Lehrzeit der Gesellenprüfung zu unterziehen. Es genügt nicht, wenn der Lehrherr den Lehrling nur auf die Möglichkeit zur Ablegung der Prüfung hinweist, er hat vielmehr durch seine Autorität und durch Belehrung darauf hinzuwirken, daß der Lehrling der Prüfung sich unterzieht. Wird dieses seitens des Lehrherrn unterlassen, so wird er mit Geldstrafe bis 150 Mark eventuell bis zu vier Wochen Haft belegt. Ich will nun als guter Onkel, der Dein Fortkommen ernstlich will. Dir auch neben Deinem Meister, nochmals warm empfehlen, die Gesellenprüfung abzulegen. Nähere Auskunft über die Erfordernisse für die Anmeldung erteilt Dir die Handwerkskammer, deren Adresse Du ja weißt. Ich weiß ja, daß viele junge Handwerks genossen keine Freunde der Prüfungen sind und sich am liebsten davon drücken. Du wirst mir und Deinem Meister aber später dankbar dafür sein, daß wir Dir die Ablegung der Prüfung dringend empfohlen haben. Du willst doch nicht auch wie so viele Deiner Genossen nur in eine große Fabrik eintreten und zeitlebens als Geselle arbeiten, sondern Du hast mir selbst gesagt, daß es Dein Ziel ist, ein tüchtiger selbständiger Meister in unserem Fache zu werden. Wenn Du die Prüfung ablegst, so schenke ich Dir gerne ein blankes Zwanzigmarkstück zur Belohnung. Das Geld wirst Du Dir gewiß gerne verdienen wollen. Also melde Dich beizeiten zur Ablegung der Prüfung. Ich bin überzeugt. Du wirst sie mit Leichtigkeit und mit Auszeichnung bestehen, über die Arbeit am Gesellenstück sagt Dir Dein Meister mit Freuden Bescheid. Mit den besten Grüßen, auch von Tante Jda, bin ich Dein getreuer Onkel Oskar. Gesuch um Anlage einer Leimlocherei. Gesuch Straßburg, den. . August 19 . . des Ingenieurs Max Schraube um Hohenzollernstraße 9. Genehmigung der Anlage einer Leimkocherei. 2^ hem von mrr käuflich erworbenen Grundstück in den Leichwiesen, beinahe eine halbe Stunde von den letzten Häusern der Stadt entfernt, beabsichtige ich im nächsten Frühjahr eine Leim- und Gelatinefabrik mit Dampfbetrieb anzulegen und bitte hiermit um gefällige Erteilung der polizeilichen Genehmigung dazu. Ich beehre mich, den Situationsplan, die Zeichnungen und Pläne der zu errichtenden baulichen Anlagen in doppelter Ausfertigung zu überreichen. Insbesondere bemerke ich noch, daß

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