File:Der Haussekretär Hrsg Carl Otto Berlin ca 1900 Seite 054.jpg

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Der Haussekretär  Template:Der Haussekretär
Author
Carl Otto
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Title
Der Haussekretär
Subtitle Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern.
Printer
Verlagsdruckerei "Merkur"
Description
Deutsch: Carl Otto (Hrsg.): Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern. Verlagsdruckerei „Merkur“ Berlin, Berlin ca. 1910, 672 Seiten

Vollständiger Titel des Buches: Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern zum praktischen Gebrauch und zur formvollendeten Anfertigung von Briefen in allen nur denkbaren Familienangelegenheiten, im Freundschafts-, Gesellschafts- und Liebesleben, von Glückwünschen, Einladungen, Eingaben an Fürsten, an Regierungs-, Polizei-, Schul-, Gewerbe-, Steuer- und Kommunalbehörden, Klagen und Schriftsätzen in Kriminal-, Steuer- , Privat-, Konkurs- und allen anderen Rechtssachen, von Testamenten, Kontrakten, Leih-, Kauf-, und Verkaufsverträgen, von Schriftsätzen in Militär-, Berufts-, Gewerbe- und Geldsachen, von Vorlagen zu Geschäftsbriefen aller Art, nebst angefügter Anleitungen zum Rechnen mit ganzen, Bruch-, und Dezimal-Zahlen, einem ausführlichen Ratgeber im Zins-, Wechsel-, und Scheckwesen, vielen Mustern zu Karten, Kartenbriefen, Postkarten, Telegrammen, Inseraten, zu Schriftstücken in den häufigsten Vereinsangelegenheiten, sowie einem Wörterbuch der Neuen Deutschen Rechtschreibung und einem Verzeichnis der gebräuchlisten Fremdwörter. Gesammelt und herausgegeben von Dr. Carl Otto unter Mitwirkung namhafter Schriftsteller, Juristen, Handelslehrer u. Gewerbetreibenden. Verlagsdruckerei "Merkur" Berlin SO. 16.; (Erscheinungsjahr WAHRSCHEINLICH um 1910: Indiz: auf S. 390 werden Zahlen der Volkszählung von 1905 erwähnt und Bevölkerungszahlen von Berlin 1908; die nächste Volkszählung war 1910; auf Seite 68 gibt es eine Liste von Europas Staatsoberhäuptern, was einem Spezialisten auch eine zeitliche Einordnung des Erscheinungsjahres ermöglichen könnte)

Es handelt sich um ein großes Handbuch für Musterbriefe und ein Nachschlagewerkt um 1900. Sehr amüsant, gestelztes Beamtendeutsch um 1900. Unter anderem Musterbriefe für Glückwünsche an den Thronfolger, Musterbriefe für Liebesbriefe, Beileidsbekundungen, Schriftstücke an und von Fürsten, sowie einem Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und ein kurzes Fremdwörterbuch. Druck von Hallberg und Büchting, Leipzig. Altdeutsche Schrift. Hardcover. Blindprägung. Es gibt auch spätere Drucke von 1913 und 1920 aus dem Verlag W. Herlet.
Language German
Publication date circa 1900
publication_date QS:P577,+1900-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Place of publication Berlin


TEXT


(Von der Versendung der Briefe. Postalisches.)
54
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20 Pf. Sämtliche Gebühren hat also entweder der Absender oder bei unfrankierter Sendung der Empfänger zu zahlen.
Eilbriefe heißen diejenigen Briefsendungen aller Art, welche nicht bis zu dem gewöhnlichen Rundgang der Briefträger liegen bleiben, sondern sofort bei ihrem Eintreffen auf dem Postamt durch einen besonderen Boten zu bestellen sind. Dies können sowohl gewöhnliche oder eingeschriebene Briefe, als auch Postkarten, Drucksachen, Warenproben und Geschäftspapiere sein. Wünscht der Absender diese schleunige Übermittelung seiner Sendung an den Empfänger, so hat er in der Adresse obenan den Vermerk zu setzen: „Durch Eilboten!“ Will der Absender nicht nur das Briefporto, sondern auch die Eilbestellungsgebühr voraus bezahlen, so ist dies durch den weiteren Vermerk zu kennzeichnen: „Bote bezahlt!“ was indessen nur im Deutschen Reich notwendig ist, da nur hier Eilbriefe auch unfrankiert abgesendet werden können. Der Absender kann es außerdem auf dem Briefumschlag noch besonders bemerken, wenn er wünscht, daß die Bestellung seiner Sendung auch nachts (zwischen 10 Uhr nachts bis 6 Uhr früh) ausgeführt werden soll.
Eilbriefe können, wie schon erwähnt, innerhalb des Deutschen Reiches auch unfrankiert abgesendet werden; über Deutschland hinaus, auch nach Österreich-Ungarn, sind sie stets von dem Absender zu frankieren. Die Eilbestellungsgebühr beträgt innerhalb des Weltpostvereins 25 Pf., vorausgesetzt, daß der Ort, wohin der Eilbrief gerichtet ist, eine Postanstalt hat. Wohnt der Adressat aber in einem Ort, der nicht mit einer Postanstalt versehen ist und muß die Sendung von dem letzten Postort durch Eilboten dorthin befördert werden, so wird das Botengeld, auch innerhalb des Deutschen Reiches mit mindestens 60 Pf. von dem Absender im voraus erhoben; falls die erwachsenden Botenkosten sich höher stellen, so wird der Mehrbetrag von dem Empfänger eingezogen. Innerhalb des Deutschen Reiches ist es auch gestattet, daß der Absender eines Briefes aus irgendwelchem Grunde die Eilbestellung desselben von einem Postort nach einem andern Postort anordnen kann, was auf dem Kuvert durch den Vermerk: „Von . . . . durch Eilboten!“ auszudrücken ist. Die Entfernung zwischen beiden Orten darf dann aber nicht fünfzehn Kilometer übersteigen, und die Gebühren werden dann ebenso berechnet, als wenn der Bestellort keine Postanstalt hat. —
Schließlich müssen hier auch noch die Nachnahme-Briefsendungen erwähnt werden, obwohl sie nicht mehr zu dem Kreise des eigentlichen schriftlichen Verkehrs gerechnet werden können. Es können nämlich mittels Nachnahme in dem gesamten Bereiche der Briefpost, also sowohl auf Briefe wie auch auf Postkarten, Drucksachen, Warenproben und Geschäftspapiere Geldbeträge erhoben werden, wobei wohl zu beachten ist, daß dies nach außerdeutschen Ländern nur auf Einschreibsendungen zulässig ist. Dem Absender wird über den Betrag der Nachnahmesendung eine Bescheinigung erteilt.
Die Adresse einer Nachnahmesendung muß oben einen darauf bezüglichen Vermerk haben, z. B.


„Nachnahme von 15 (fünfzehn) Mark 50 Pf.
Absender: N. N. in . . . . (Ort und Wohnung).“


Darunter folgt dann die Adresse. Bei Sendungen nach dem Auslande muß zwischen beiden auch erst noch der Vermerk: „Einschreiben!“ angebracht sein.
Auf die Einzelheiten der Nachnahmesendungen können wir hier nicht weiter eingehen, da der zulässige Höchstbetrag der Nachnahme je nach den betreffenden Ländern höchst verschieden ist. In Deutschland dürfen bis 800 Mark erhoben werden, in Österreich-Ungarn 1000 Kronen, in Dänemark 720 Kronen, in Norwegen 720 Kronen usw. usw. Natürlich sind auch die Gebühren, sowie allerlei Einzelheiten sehr verschieden, worüber man sich indes bei den Postämtern befragen kann.
Innerhalb des Deutschen Reiches kann der Adressat eine Einlösungsfrist von sieben Tagen beanspruchen. Wird die Nachnahme bei der Vorzeigung nicht eingelöst und die genannte Zahlungsfrist auch nicht beansprucht, so geht die Sendung sofort an den Aufgeber zurück. Nachnahmesendungen mit dem Vermerk: „Postlagernd!“ werden von der Post ebenfalls sieben Tage zur Verfügung des Empfängers gehalten. Bei Nachnahmesendungen, welche von dem Absender auf der Adresse mit dem Vermerk: „Sofort zurück!“ oder einer ähnlichen, das Verlangen schleuniger Rücksendung ausdrückenden Angabe versehen sind, ist die Lagerfrist zur Einlösung ausgeschlossen. Eingelöste Nachnahmebeträge werden dem Absender von der Bestimmungspostanstalt durch Postanweisung zugesandt.

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