File:Der Haussekretär Hrsg Carl Otto Berlin ca 1900 Seite 052.jpg

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Der Haussekretär  Template:Der Haussekretär
Author
Carl Otto
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Title
Der Haussekretär
Subtitle Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern.
Printer
Verlagsdruckerei "Merkur"
Description
Deutsch: Carl Otto (Hrsg.): Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern. Verlagsdruckerei „Merkur“ Berlin, Berlin ca. 1910, 672 Seiten

Vollständiger Titel des Buches: Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern zum praktischen Gebrauch und zur formvollendeten Anfertigung von Briefen in allen nur denkbaren Familienangelegenheiten, im Freundschafts-, Gesellschafts- und Liebesleben, von Glückwünschen, Einladungen, Eingaben an Fürsten, an Regierungs-, Polizei-, Schul-, Gewerbe-, Steuer- und Kommunalbehörden, Klagen und Schriftsätzen in Kriminal-, Steuer- , Privat-, Konkurs- und allen anderen Rechtssachen, von Testamenten, Kontrakten, Leih-, Kauf-, und Verkaufsverträgen, von Schriftsätzen in Militär-, Berufts-, Gewerbe- und Geldsachen, von Vorlagen zu Geschäftsbriefen aller Art, nebst angefügter Anleitungen zum Rechnen mit ganzen, Bruch-, und Dezimal-Zahlen, einem ausführlichen Ratgeber im Zins-, Wechsel-, und Scheckwesen, vielen Mustern zu Karten, Kartenbriefen, Postkarten, Telegrammen, Inseraten, zu Schriftstücken in den häufigsten Vereinsangelegenheiten, sowie einem Wörterbuch der Neuen Deutschen Rechtschreibung und einem Verzeichnis der gebräuchlisten Fremdwörter. Gesammelt und herausgegeben von Dr. Carl Otto unter Mitwirkung namhafter Schriftsteller, Juristen, Handelslehrer u. Gewerbetreibenden. Verlagsdruckerei "Merkur" Berlin SO. 16.; (Erscheinungsjahr WAHRSCHEINLICH um 1910: Indiz: auf S. 390 werden Zahlen der Volkszählung von 1905 erwähnt und Bevölkerungszahlen von Berlin 1908; die nächste Volkszählung war 1910; auf Seite 68 gibt es eine Liste von Europas Staatsoberhäuptern, was einem Spezialisten auch eine zeitliche Einordnung des Erscheinungsjahres ermöglichen könnte)

Es handelt sich um ein großes Handbuch für Musterbriefe und ein Nachschlagewerkt um 1900. Sehr amüsant, gestelztes Beamtendeutsch um 1900. Unter anderem Musterbriefe für Glückwünsche an den Thronfolger, Musterbriefe für Liebesbriefe, Beileidsbekundungen, Schriftstücke an und von Fürsten, sowie einem Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und ein kurzes Fremdwörterbuch. Druck von Hallberg und Büchting, Leipzig. Altdeutsche Schrift. Hardcover. Blindprägung. Es gibt auch spätere Drucke von 1913 und 1920 aus dem Verlag W. Herlet.
Language German
Publication date circa 1900
publication_date QS:P577,+1900-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Place of publication Berlin


TEXT


(Von der Versendung der Briefe. Postalisches.)
52
-----------------------------------------------------------------------------------------------------
Stadtporto für einen Brief in Berlin beträgt 5 Pf., sendet nun jemand einen Brief nach Potsdam, der 10 Pf. kostet, und klebt aus Versehen nur eine 5 Pf.-Marke auf, so werden von dem Empfänger nicht die fehlenden 5 Pf., sondern 15 Pf. Strafporto eingezogen, da der unfrankierte Brief eben 20 Pf. kostet.
Es sei nun nur noch bemerkt, daß der gewöhnliche einfache Brief für einfaches Porto das Gewicht von 20 g nicht übersteigen darf; darüber hinaus wird er Doppelbrief mit doppeltem Porto bis 250 g. Dies ist die Gewichtsgrenze für den Brief überhaupt, darüber hinaus gehört er nicht mehr der Briefpost, sondern der Paketpost an. Nur in den besonderen Stadtpostbezirken gilt der Brief auch bis zu dieser äußersten Gewichtsgrenze nur als einfacher Brief.
Die Briefpost hat es aber nicht allein mit Briefen zu tun, sondern in ihren Kreis gehören auch noch: Postkarten, Drucksachen, Warenproben und Geschäftspapiere, und auch diese, die Warenproben vielleicht ausgenommen, rechnen ja noch mit zum schriftlichen Verkehr.
Bezüglich der Postkarten ist zu bemerken, daß der Name und die Adresse des Absenders auch durch aufgeklebte kleine Zettel bezeichnet werden kann, daß es sonst aber nicht gestattet ist, den Postkarten irgendwelche Gegenstände beizufügen oder daran zu befestigen, auch nicht das Aufkleben von ungebrauchten Postmarken zu dem Zweck, dem Adressaten dieselben als Geldwert zu übermitteln. Auch das Zusammenheften zweier Karten ist nicht gestattet. Für diesen Zweck erhält man von der Post die Postkarte mit Antwort, deren beide Teile bei der Benutzung natürlich den Bestimmungen für die einfache Postkarte entsprechen müssen. Man darf die deutsche Antwortkarte auch nach Österreich-Ungarn benutzen, denn da die für die Antwort bestimmte angebogene Karte ausdrücklich die Bezeichnung „Antwort“ trägt, so wird sie auch von der österreichischen Post respektiert und mit der Antwort unbeanstandet nach ihrem deutschen Ausgangsorte zurückbefördert. Dasselbe ist der Fall mit der ausschließlich für das Ausland bestimmten Weltpostkarte mit Antwort, deren deutsche Postmarke in jedem Lande, welches zu dem Weltpostverein gehört, respektiert wird.
Auch Drucksachen können in der Form der offenen Postkarte befördert werden, doch dürfen diese nicht die Aufschrift „Postkarte“ tragen, sondern müssen auf der Vorderseite ausdrücklich als „Drucksache“ bezeichnet fein.
Als Drucksachen, welche einem billigeren Portosatz unterliegen, sind anzusehen: alle durch Buchdruck, Kupferstich, Stahlstich, Holzschnitt, Lithographie, Metallographie, Hektographie, Photographie oder ein anderes derartiges mechanisches Verfahren hergestellte, nicht aber die durch die Kopierpresse oder die Schreibmaschine erzeugten Schriftstücke, letztere nur dann, wenn sie auf lithographischem oder hektographischem Wege hergestellte Vervielfältigungen derselben sind. Es dürfen den Drucksachen aber keine geschriebenen Zusätze oder Änderungen am Inhalt oder Briefe oder irgendwelche Mitteilungen, welche die Eigenschaft einer eigentlichen oder persönlichen Korrespondenz haben, hinzugefügt werden. Wohl aber dürfen Einzelheiten im Text angestrichen werden, um die Aufmerksamkeit darauf zu lenken, auch durchgestrichen, um sie unleserlich zu machen. Mit Korrekturbogen von Drucksachen dürfen alle aus die Korrektur bezüglichen Änderungen vorgenommen werden. Auch das Manuskript darf ihnen beigefügt werden, es ist dann aber auf der Adresse als „Korrektur“ oder als „Korrektur und Manuskript“ zu bezeichnen. Manuskripte allein ohne die Korrektur dürfen als Drucksache nicht verschickt werden, wohl aber als Geschäftspapiere. Drucksachen unterliegen dem Frankozwang.
Die Verpackung von Drucksachen kann sehr verschiedenartig ausgeführt werden: unter Streifband, in offenem Kuvert, auf einer Rolle, zwischen Papptafeln, zusammengelegt oder geschnürt, aber stets so, daß die Natur der Sendung leicht zu erkennen ist und kontrolliert werden kann. Das Meistgewicht einer Drucksache beträgt im Deutschen Reich und Österreich-Ungarn 1 kg in den übrigen Ländern 2 kg.
Als Warenproben gelten Muster, welche keinen Handelswert haben, sowie naturgeschichtliche Gegenstände, die nicht zu Handelszwecken versendet werden, auch Glassachen, Flüssigkeiten, trockene Pulver, sogar lebende Bienen. Sie dürfen keinerlei schriftliche Mitteilungen enthalten, welche die Eigenschaft einer Korrespondenz verraten. Die Aufschrift ist mit „Proben“ oder „Muster“ zu bezeichnen. Die Verpackung geschieht unter Streifband, in Kuvert, in Kästchen, Säckchen, in Rollenform, je nachdem auch in luftdicht verschlossenen, durchsichtigen Fläschchen usw., doch ebenfalls so zu halten, daß die Sendung leicht kontrolliert werden kann; sie darf 30 cm Länge, 20 cm Breite und 10 cm Höhe nicht übersteigen. Das Meistgewicht beträgt 350 g. Frankozwang.
Als Geschäftspapiere sind zu versenden: Akten, Frachtbriefe, Rechnungen, Quittungen, Partituren und Notenblätter, Manuskripte, korrigierte Schülerarbeiten ohne Zensur, Militärpässe, Lohn- und Arbeitsbücher. In der Aufschrift ist die Sendung als „Geschäftspapiere“ zu bezeichnen, Verpackung wie bei den Drucksachen, Meistgewicht: 1 kg, im Verkehr mit den deutschen Schutzgebieten sowie den übrigen Ländern des Weltpostvereins 2 kg. Nach

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