File:Der Haussekretär Hrsg Carl Otto Berlin ca 1900 Seite 049.jpg

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Der Haussekretär  Template:Der Haussekretär
Author
Carl Otto
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Title
Der Haussekretär
Subtitle Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern.
Printer
Verlagsdruckerei "Merkur"
Description
Deutsch: Carl Otto (Hrsg.): Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern. Verlagsdruckerei „Merkur“ Berlin, Berlin ca. 1910, 672 Seiten

Vollständiger Titel des Buches: Der Haussekretär. Neues vollständiges Hilfs-, Formular- u. Nachschlagebuch mit über 1000 Mustern zum praktischen Gebrauch und zur formvollendeten Anfertigung von Briefen in allen nur denkbaren Familienangelegenheiten, im Freundschafts-, Gesellschafts- und Liebesleben, von Glückwünschen, Einladungen, Eingaben an Fürsten, an Regierungs-, Polizei-, Schul-, Gewerbe-, Steuer- und Kommunalbehörden, Klagen und Schriftsätzen in Kriminal-, Steuer- , Privat-, Konkurs- und allen anderen Rechtssachen, von Testamenten, Kontrakten, Leih-, Kauf-, und Verkaufsverträgen, von Schriftsätzen in Militär-, Berufts-, Gewerbe- und Geldsachen, von Vorlagen zu Geschäftsbriefen aller Art, nebst angefügter Anleitungen zum Rechnen mit ganzen, Bruch-, und Dezimal-Zahlen, einem ausführlichen Ratgeber im Zins-, Wechsel-, und Scheckwesen, vielen Mustern zu Karten, Kartenbriefen, Postkarten, Telegrammen, Inseraten, zu Schriftstücken in den häufigsten Vereinsangelegenheiten, sowie einem Wörterbuch der Neuen Deutschen Rechtschreibung und einem Verzeichnis der gebräuchlisten Fremdwörter. Gesammelt und herausgegeben von Dr. Carl Otto unter Mitwirkung namhafter Schriftsteller, Juristen, Handelslehrer u. Gewerbetreibenden. Verlagsdruckerei "Merkur" Berlin SO. 16.; (Erscheinungsjahr WAHRSCHEINLICH um 1910: Indiz: auf S. 390 werden Zahlen der Volkszählung von 1905 erwähnt und Bevölkerungszahlen von Berlin 1908; die nächste Volkszählung war 1910; auf Seite 68 gibt es eine Liste von Europas Staatsoberhäuptern, was einem Spezialisten auch eine zeitliche Einordnung des Erscheinungsjahres ermöglichen könnte)

Es handelt sich um ein großes Handbuch für Musterbriefe und ein Nachschlagewerkt um 1900. Sehr amüsant, gestelztes Beamtendeutsch um 1900. Unter anderem Musterbriefe für Glückwünsche an den Thronfolger, Musterbriefe für Liebesbriefe, Beileidsbekundungen, Schriftstücke an und von Fürsten, sowie einem Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und ein kurzes Fremdwörterbuch. Druck von Hallberg und Büchting, Leipzig. Altdeutsche Schrift. Hardcover. Blindprägung. Es gibt auch spätere Drucke von 1913 und 1920 aus dem Verlag W. Herlet.
Language German
Publication date circa 1900
publication_date QS:P577,+1900-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Place of publication Berlin


TEXT


(Vom Inhalt der schriftlichen Mitteilung.)
49
---------------------------------------------------------------------
fehlende Material, welches allein die mir aufgestiegenen Zweifel lösen kann, zur Hand haben und glaube von Ihrer bekannten Liebenswürdigkeit hoffen zu dürfen, in folgender Angelegenheit die nötige Unterstützung für meine Arbeit zu finden...“ Nach einer solchen oder ähnlichen Einleitung folgt dann die Angelegenheit selbst, so klar und einfach dargestellt, daß der Empfänger genau weiß, um was es sich handelt, und keinerlei Zweifel in ihm aufsteigen können. Je einfacher, klarer und natürlicher die Darstellung, desto sicherer darf man auf Erfolg rechnen.
Es ist gleichgültig, welchen Gegenstand das Bittgesuch betrifft, die Einkleidung wird immer ungefähr dieselbe sein und nur nach Maßgabe des Gegenstandes modifiziert zu werden brauchen. Ob man um einen Rat oder um eine Gefälligkeit, um eine Auskunft oder um eine Besorgung, um ein Darlehen oder um irgend etwas anderes bittet, die Einkleidung bleibt sich gleich.
Auch die Bittgesuche oder Bittschriften, welche die Erlangung einer Unterstützung zum Zweck haben und deshalb auch gemeinhin Unterstützungsgesuche genannt zu werden pflegen, sind im wesentlichen von den andern Bittgesuchen nicht verschieden. Nur sind sie schwieriger abzufassen, da nicht eine Sache, um die man bittet, sondern ausschließlich die Person des Bittstellers in den Mittelpunkt tritt, der seine trüben Verhältnisse zu schildern hat, ein Unglück, das ihn betroffen, die Not, in die er geraten, und welche von den unendlichen Ursachen es sonst noch geben mag, die ihn zwingen, andere um Unterstützung zu bitten. Das kann nun geschehen bei Personen, bei einer Behörde, bei einem Verein, der die Wohltätigkeit auf seine Fahne geschrieben hat, oder wo sonst Fonds für Unterstützungszwecke vorhanden sind. Das Gesuch wird sich in allen Fällen ungefähr gleich bleiben.
Zwei Klippen sind es, die ein Bittsteller zu vermeiden hat: Verschleierung der Wahrheit und Übertreibung der Höflichkeit. Die Ursachen, welche Veranlassung zu einem Unterstützungsgesuch gegeben haben, sind immer der Wahrheit voll entsprechend zu schildern. Behörden, Vereine, auch hochgestellte Personen, deren bekannter Wohltätigkeitssinn viele derartige Gesuche nach sich zieht, geben niemals gleich ohne weiteres einem Bittsteller Gehör, sondern sie ziehen vorerst Erkundigungen ein, um die Überzeugung zu gewinnen, daß die Verhältnisse auch wirklich so liegen, wie sie in dem Gesuch geschildert worden sind. Diese Recherchen, wie der französische Ausdruck dafür lautet, werden nicht allein bei dem Bittsteller selbst, sondern auch hinter seinem Rücken bei anderen Personen angestellt, von denen man annimmt, daß ihnen die Verhältnisse bekannt sind. Ergeben nun die Erkundigungen, daß die angeführten Gründe nicht stichhaltig sind, daß die Bedürftigkeit also keineswegs so dringend erscheint, so wird ein solcher Bittsteller natürlich auch nicht auf die Erfüllung seiner Bitte rechnen dürfen. Sicher aber darf er sich Erfolg versprechen, wenn er der Wahrheit gemäß verfahren ist, oder wenn es sich gar herausstellt, daß das zu lindernde Elend noch größer ist, als es geschildert worden war.
Auch die zweite Klippe ist nicht ganz ungefährlich. Viele Bittsteller sind der Meinung, sie müßten der Person, an welche ihr Schreiben gerichtet ist, möglichst unterwürfig entgegentreten, ihr in jeder nur denkbaren Weise schmeicheln, um sie für ihr Anliegen günstig zu stimmen und den beabsichtigten Zweck zu erreichen. Nun, es mögen wirklich vereinzelte Fälle Vorkommen, wo dies von Vorteil ist, denn es gibt in allen Menschenklassen Leute, die für Schmeicheleien empfänglich sind. Im allgemeinen aber dürfte dergleichen Übertreibung der Höflichkeit, wie wir das milde nennen wollen, doch wohl mehr schädlich als nützlich sein. Bescheiden, höflich und ehrerbietig soll ein Bittsteller vor den Wohltätigen hintreten, nicht aber sich de- und wehmütig vor ihm im Staube winden. Kriecherei wird in den allermeisten Fällen einen abstoßenden Eindruck machen und dem Bittgesuche kein williges Ohr öffnen.
Ein Bittgesuch ist immer zu beantworten, und wer ein solches erhält, der soll es sich zur Pflicht machen, die Antwort auch umgehend erfolgen zu lassen oder, falls etwaige Erkundigungen notwendig fein sollten, doch sobald diese erledigt sind. Man soll immer daran denken, daß der Bittsteller auf den Bescheid seines Schreibens mit banger Sehnsucht wartet, und doppelt hilft ja, wer schnell hilft.
Ebenso umgehend hat aber auch derjenige, welchem eine Wohltat, eine Gefälligkeit u. dergl. erzeigt, überhaupt eine Bitte erfüllt worden ist, seinen Dank dafür auszusprechen. Ein solches Dankschreiben bedarf nicht vieler Worte, wenn sie nur herzlich sind, und daß sie das sind, daran wird es wohl kaum jemals fehlen. Ist doch dem Bittsteller ein Zweifel gelöst, ein Hindernis aus dem Wege geräumt, dem Unterstützten eine schwere Sorge vom Herzen genommen, und da finden sich die richtigen Worte wohl von selbst. Hier ist also nur zu beobachten, daß der Dank umgehend zu erfolgen hat und keinerlei Erwägung gepflogen werden darf, ob der Wohltäter auf Dank rechnet oder nicht.


Erinnerungs-, Mahnschreiben usw.


Übergehen dürfen wir hier nicht, daß es gar mannigfache Lebenslagen gibt, in denen wir auch einmal genötigt sind, einen Brief unangenehmen Inhalts zu schreiben. Da hat uns jemand ein Versprechen gegeben und nicht Wort gehalten, und wir sind gezwungen, ihn daran zu erinnern; oder es hat jemand geliehenes Geld nicht wie versprochen zurückgezahlt, und wir müssen ihn mahnen; oder es hat jemand falsche Gerüchte über uns ausgestreut, und wir sind genötigt, ihn zur Rede zu

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